GEMA-Gebühren
Die GEMA ist die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte. Sie vertritt als Verwertungsgesellschaft weltweit die Ansprüche ihrer Mitglieder (Komponist*innen, Textdichter*innen...) auf Vergütung, wenn deren urheberrechtlich geschützte Musikwerke genutzt werden.
Eine öffentliche Nutzung von Musik – z. B. bei Veranstaltungen oder als Hintergrundmusik in einem Geschäft – muss bei der GEMA angemeldet werden. Die GEMA prüft dann, ob für die Nutzung Gebühren entrichtet werden müssen.
Für gemeinnützige Vereine gibt es zwar keine generell vergünstigten Konditionen. Für gemeinnützige Vereine gibt es zwar keine generell vergünstigten Konditionen. Um das ehrenamtliche Engagement zu fördern, übernehmen inzwischen jedoch einige Bundesländer für gemeinnützige Organisationen die GEMA-Gebühren für bis zu vier eintrittsfreie Veranstaltungen im Jahr. Derzeit haben die Länder Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und das Saarland entsprechende Vereinbarungen mit der GEMA getroffen. Es ist gut möglich, dass weitere Länder hinzukommen. Wichtig: Die Veranstaltungen müssen bei der GEMA angemeldet werden. Alle Informationen und Voraussetzungen findet ihr auf der Website der GEMA.
Ein guten Artikel zum Thema "Musik im Einzelhandel" findet ihr im Kisii-Blog.
Der Weltladen-Dachverband hat bislang keinen Rahmenvertrag mit der GEMA, durch den seine Mitglieder von vergünstigten Gebühren profitieren würden. Grund dafür ist, dass ein Rahmenvertrag mit einem recht hohen Aufwand sowohl für den WL-DV als auch für die Weltläden verbunden wäre.
Aktualisiert: Juli 2026
Zum Weiterlesen
Vereins- und Stiftungszentrum e. V.: Wissenswertes zu GEMA-Gebühren