Bildrechte und Textrechte
Viele Weltläden präsentieren auf ihren Websites Zeitungsartikel über ihren Laden, als PDF verlinkt oder als Bild direkt eingebettet. Hier sollte unbedingt sichergestellt werden, dass keine Urheberrechte der Textautor*innen und/oder der Fotograf*innen verletzt werden. Das ist ebenso der Fall zum Beispiel bei der Verwendung von Fotos ohne Bildnachweis oder auch bei der Verwendung von Hintergrundmusik in Videos oder Screenshots aus Büchern, Artikeln oder Social Media Posts.
Um kostenpflichtige Abmahnungen zu vermeiden, sollten diese Regeln beachtet werden:
- Nur Bilder nutzen, für die eine Erlaubnis vorliegt Eigene Fotos sind immer okay. Alles andere nur mit nachweisbarer Lizenz.
- Keine Google-Bilder verwenden.
- Keine Zeitungsausschnitte scannen oder hochladen. Auch nicht im internen Bereich der Website.
- Texte nie einfach kopieren. Immer nur verlinken, nicht einfügen.
- Bei Zitaten: Quelle angeben und nur kurze Ausschnitte verwenden.
- Musik bei Veranstaltungen: Immer bei der GEMA melden!
- Videos: Nur selbst produziert oder rechtmäßig eingebettet.
- Fremde Grafiken, Logos oder Karten nicht ohne Erlaubnis nutzen.
- Bei Unsicherheit: NICHT posten. Erst nachfragen.
- Wenn ein Anwaltsschreiben kommt: sofort der Geschäftsführung oder dem Vorstand melden – nicht selbst reagieren!
Aktualisiert: Juni 2026
Quelle
Der Weltladen-Dachverband e.V. darf im Rahmen seiner Tätigkeit keine Rechtsberatung durchführen. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der zur Verfügung gestellten Informationen. Wir schließen jegliche Haftung für Schäden materieller oder immaterieller Art aus, die durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sofern nicht unsererseits nachweislich ein vorsätzliches Fehlverhalten vorliegt.